Urteil EU-Gericht - Adidas kann Drei-Streifen-Marke nicht in jeder Form schützen

2019-06-20 11:01:35.0

 

Der Sportartikel-Hersteller Adidas kann für sein berühmtes "Drei-Streifen"-Logo in der EU keinen umfassenden Markenschutz reklamieren. Der fränkische Sportartikelkonzern scheiterte mit dem Versuch, die drei parallelen Streifen "in beliebiger Richtung", also in allen möglichen Ausgestaltungen und Varianten, europaweit zu schützen.

Quelle: manager-magazin.de

 


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